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§ 37 Abs. IX
Grünpfeil
Erlaubt bei Lichtzeichen Rot, nach Halt, das Abbiegen aus dem rechten Fahrsteifen nach rechts.
Für den Kraftfahrer gilt zu beachten:
An roten Ampeln, mit zusätzlich angebrachtem Grünpfeilschild darf nach unbedingtem Anhalten nach rechts abgebogen werden.
Jedes Fahrzeug muss extra anhalten. Nichtbeachten wird als Rotlichtverstoß gewertet.
Vor dem Anfahren zum Rechtsabbiegen ist besonders auf Radfahrer und Fußgänger, welche die Fahrbahn queren, zu achten, da diese grün haben können.
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